der A38 Digital Processing GmbH für die Nutzung von „Appster“
Diese Terms of Service sind in drei Teile gegliedert:
Teil A (Ziffern 1 bis 13) gilt für alle Nutzer.
Teil B (Ziffern 14 bis 22) gilt ergänzend nur für Nutzer, die Unternehmer sind („B2B“).
Teil C (Ziffern 23 bis 29) gilt ergänzend nur für Nutzer, die Verbraucher sind („B2C“).
Weichen Regelungen in Teil B oder Teil C von Teil A ab, gehen sie für die jeweilige Nutzergruppe vor. Teil B findet auf Verbraucher und Teil C auf Unternehmer keine Anwendung.
1.1 Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen („Terms of Service“) gelten für die Nutzung der Plattform „Appster“ der A38 digital processing GmbH, Bürgermeister-Finsterwalder-Ring 10, 82515 Wolfratshausen (nachfolgend „A38“) durch deren Nutzer. A38 sowie der Nutzer sind nachfolgend jeweils eine „Partei“, gemeinsam die „Parteien“.
1.2 „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die Appster zu Zwecken nutzt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). „Unternehmer“ ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die Appster in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt (§ 14 BGB).
1.3 Bei der Registrierung gibt der Nutzer an, ob er Verbraucher oder Unternehmer ist, und ist verpflichtet, diese Angabe wahrheitsgemäß zu machen. Ändert sich seine Eigenschaft später, teilt er dies A38 unverzüglich mit.
1.4 Von diesen Terms of Service abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, auch wenn A38 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.5 Diese Terms of Service regeln nur das Vertragsverhältnis zwischen A38 und dem Nutzer. Verträge zwischen dem Nutzer und seinen eigenen Kunden („Endkunden“), auch wenn sie über den Marktplatz von Appster geschlossen werden, kommen ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Endkunden zustande; A38 wird nicht deren Vertragspartei.
2.1 „Appster“ ist eine Plattform (im Weiteren auch „Software“ genannt), die es Nutzern ermöglicht, eigene Inhaltsideen in Form von Apps zu erstellen, zu hosten, zu veröffentlichen und zu verwerten. Hierzu stellt A38 insbesondere App-Entwicklertools, Hosting- und Distributionsfunktionen sowie einen Marktplatz zur Veröffentlichung und Monetarisierung bereit.
2.2 „Nutzer“ ist, wer mit A38 einen Vertrag über die Nutzung von Appster auf Grundlage der Abo- und Preisübersicht und dieser Terms of Service abschließt. Der Begriff umfasst alle Personen, die die Vertragsleistungen für den Nutzer in Anspruch nehmen.
2.3 „Abo- und Preisübersicht“ bezeichnet die jeweils aktuelle Übersicht der von A38 angebotenen Tarife und Leistungen, einschließlich der geltenden Leistungsumfänge sowie der hierfür einschlägigen Preise, Entgelte und Zusatzkosten (einschließlich eines kostenlosen Tarifs). Sie ist in ihrer jeweils geltenden Fassung im Account des Nutzers auf der Planseite des Dashboards (https://dashboards.appster.eu/plan) einsehbar; dafür ist ein Account erforderlich, der kostenlos angelegt werden kann. Die Preise werden dort gegenüber Verbrauchern einschließlich und gegenüber Unternehmern ohne Umsatzsteuer angezeigt.
2.4 „Inhalte“ sind alle Daten, Texte, Bilder, Fragebögen, Apps und sonstigen Werke, die der Nutzer mittels Appster erstellt, hochlädt, speichert, veröffentlicht oder teilt.
3.1 A38 stellt dem Nutzer Appster für die Dauer des Vertrags mittels eines Online-Zugangs über eine Web-App zu den Bedingungen der Abo- und Preisübersicht und dieser Terms of Service zur Nutzung zur Verfügung. Die Nutzung ist im jeweils gewählten Tarif entgeltlich oder, soweit die Abo- und Preisübersicht dies vorsieht, kostenlos.
3.2 Appster ermöglicht es dem Nutzer die KI-gestützte serverbasierte Erstellung, Bearbeitung, Verwaltung, das Hosting, die Veröffentlichung sowie die wirtschaftliche Verwertung eigener Apps. Zu diesem Zweck stehen insbesondere App-Entwicklungstools, Hosting- und Distributionsfunktionen sowie ein Marktplatz zur Veröffentlichung und Monetarisierung der Apps zur Verfügung. Der entgeltliche Vertrieb über den Marktplatz steht nur Unternehmern offen (Ziffer 16). Jeder Nutzer erhält hierzu einen von anderen Nutzern getrennten Bereich.
3.3 A38 erbringt während der Vertragslaufzeit folgende Leistungen:
3.3.1 Bereitstellung von Appster: A38 bietet dem Nutzer die Möglichkeit, die Web-App von Appster über einen aktuellen Standardwebbrowser (bevorzugt Google Chrome und Microsoft Edge) in der jeweils aktuellen Version mittels Online-Zugang zu nutzen.
3.3.2 Fortentwicklung und Pflege: A38 entwickelt Appster in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Funktionalitäten fort und passt Appster an geänderte technische Anforderungen an. Dies umfasst die Bereitstellung von Patches und Korrekturen zur Aufrechterhaltung der vereinbarten Beschaffenheit. Dem Nutzer wird automatisch Zugriff auf neue Versionen von Appster gewährt.
3.3.3 Support: A38 unterstützt den Nutzer bei der Nutzung von Appster durch Hinweise zur bestimmungsgemäßen Nutzung sowie mittels Überprüfung, Diagnose und Behebung von Störungen und Beeinträchtigungen. Supportanfragen sind per E-Mail an kontakt@a38dp.io zu richten.
3.4 Die Weitergabe von Inhalten des Nutzers an Dritte (z. B. externe Partner oder Endkunden) erfolgt ausschließlich durch den Nutzer. Die Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der mittels Appster erstellten oder geteilten Inhalte trägt der Nutzer, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.
3.5 Nicht Gegenstand der Leistung von A38 sind die Beratung des Nutzers, insbesondere in rechtlichen Angelegenheiten, sowie die Prüfung der durch den Nutzer erstellten Inhalte.
3.6 A38 erbringt alle vertraglich vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik.
4.1 Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich online über die Website appster.eu. Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch.
4.2 Um die vereinbarten Leistungen nutzen zu können, muss der Nutzer einen Account anlegen. Hierfür ist mindestens eine E-Mail-Adresse anzugeben, die systemseitig verifiziert wird. Die Authentifizierung erfolgt nicht passwortbasiert, sondern mit einem vom Nutzer auf seinen Endgeräten zu speichernden Passkey. Für bestimmte Leistungen, insbesondere den entgeltlichen Vertrieb über den Marktplatz, sind weitere Angaben erforderlich, etwa Name und Anschrift und, soweit gesetzlich vorgeschrieben oder zur Verhinderung von Missbrauch erforderlich, ein Nachweis der Identität. Welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, ergibt sich aus der Datenschutzerklärung.
4.3 Mit dem Abschluss der Registrierung durch Klick auf die Schaltfläche „Konto erstellen“ gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrags über den kostenlosen Tarif ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn A38 das Angebot durch Bestätigung oder Freischaltung des Accounts annimmt. Entgeltliche Tarife bucht der Nutzer in seinem Account auf der Planseite des Dashboards. Dort werden ihm die Preise angezeigt, und er wird zur Zahlungsabwicklung an Stripe weitergeleitet. Mit Klick auf die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ (oder eine entsprechend eindeutig beschriftete Schaltfläche) gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrags über den gewählten entgeltlichen Tarif ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn A38 den Tarif nach Bestätigung der Zahlung freischaltet. Vor Absendung kann der Nutzer seine Eingaben prüfen und über die Zurück-Funktion seines Browsers oder die vorgesehenen Änderungsfelder berichtigen.
5.1 A38 räumt dem Nutzer ein einfaches, also nicht-ausschließliches, räumlich unbeschränktes, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags begrenztes und nicht übertragbares Recht ein, Appster im Rahmen des in der Abo- und Preisübersicht sowie dieser Terms of Service festgelegten Nutzungsumfangs zu nutzen.
5.2 Der Nutzer ist berechtigt, Endkunden die zur bestimmungsgemäßen Nutzung seiner Apps erforderlichen einfachen, nicht übertragbaren und nicht zur Einräumung weiterer Nutzungsrechte berechtigenden Rechte einzuräumen.
5.3 Eine Nutzung von Appster im Auftrag oder für Rechnung Dritter, die nicht Endkunden der eigenen Apps des Nutzers sind, ist ausgeschlossen.
5.4 Sämtliche gewerblichen Schutzrechte, Urheberrechte und sonstigen Rechte des geistigen Eigentums an Appster stehen ausschließlich A38 bzw. deren Lizenzgebern zu. Der Nutzer erhält ausschließlich das in Ziffer 5.1 beschriebene Nutzungsrecht.
6.1 Sämtliche gewerblichen Schutzrechte, Urheberrechte und sonstigen Rechte des geistigen Eigentums an den vom Nutzer mittels Appster erstellten Inhalten stehen ausschließlich dem Nutzer bzw. den jeweiligen Urhebern zu. A38 erwirbt an diesen Inhalten keine Nutzungsrechte, die über Ziffer 6.2 und die in den Ziffern 6.5 bis 6.7 geregelte Nutzung für das KI-Training hinausgehen.
6.2 Der Nutzer räumt A38 an seinen Inhalten ein einfaches, also nicht-ausschließliches, räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Inhalte im technisch erforderlichen Umfang zu vervielfältigen, zu speichern, zu archivieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu veröffentlichen, zu verbreiten und zu übermitteln, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen (einschließlich Hosting, Anzeige und Verbreitung über den Marktplatz) erforderlich ist. Das Recht besteht für die Dauer des Vertrags sowie für die Dauer der Fristen nach Ziffer 10.4.
6.3 Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm erstellten, hochgeladenen oder geteilten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und im Einklang mit geltendem Recht stehen.
6.4 Appster setzt KI-gestützte Funktionalitäten ein. Hierfür gelten die nachfolgenden Regelungen:
6.4.1 Die KI-gestützten Funktionen dienen der Unterstützung des Nutzers. Ergebnisse können unrichtig, unvollständig oder ungeeignet sein. Der Nutzer prüft sämtliche mittels KI-Funktionen erzeugten Arbeitsergebnisse vor der Weitergabe, Veröffentlichung oder anderweitigen Nutzung eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit und Eignung. Gesetzliche Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte (insbesondere nach der Verordnung (EU) 2024/1689) beachtet der Nutzer bei der Veröffentlichung seiner Apps.
6.4.2 A38 ist berechtigt, zur Bereitstellung der KI-Funktionen Dienste von Drittanbietern einzusetzen. In diesem Fall stellt A38 sicher, dass Inhalte des Nutzers nur im technisch erforderlichen Umfang an den Drittanbieter übermittelt oder diesem zugänglich gemacht werden.
6.5 A38 verwendet für die Entwicklung, das Training, die Validierung und die Verbesserung von KI-Modellen („KI-Training“) ausschließlich die Struktur der vom Nutzer mittels Appster erstellten Apps und Fragebögen (insbesondere Aufbau, Gliederung, Abfolge, Fragetypen und Verzweigungslogik, „Strukturdaten“). Nicht für das KI-Training verwendet werden die konkreten Inhalte des Nutzers (insbesondere Texte, Bilder und sonstige Medien) sowie sämtliche Daten, die Befragte, Endkunden oder andere Dritte in den Apps des Nutzers eingeben (insbesondere Antworten und personenbezogene Daten).
6.6 Gegenüber Unternehmern erfolgt die Nutzung der Strukturdaten für das KI-Training ohne gesonderte Zustimmung. Der Unternehmer räumt A38 hierzu ein einfaches, nicht-ausschließliches, räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Strukturdaten, soweit sie urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt sind, für diesen Zweck zu vervielfältigen. Bereits abgeschlossene Trainingsvorgänge bleiben von einer Beendigung des Vertrags unberührt.
6.7 Gegenüber Verbrauchern erfolgt die Nutzung der Strukturdaten für das KI-Training nur, wenn der Verbraucher dem in den Einstellungen seines Accounts ausdrücklich zugestimmt hat. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; bereits abgeschlossene Trainingsvorgänge bleiben unberührt.
7.1 Der Nutzer hat die technischen Mindestvoraussetzungen für den Einsatz von Appster zu beachten. Für die Nutzung der Web-App ist ein gängiger Browser (bevorzugt Google Chrome und Microsoft Edge) in der jeweils aktuellen Version erforderlich. Der Nutzer muss eine funktionsfähige Internetverbindung bereithalten. A38 behält sich vor, die unterstützten Browser-Versionen zu ändern, soweit dies aus technischen oder sicherheitstechnischen Gründen erforderlich ist.
7.2 Der Nutzer ist für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bei der Verwendung von Appster verantwortlich. Maßgeblich sind insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Nutzers. Der Nutzer darf insbesondere nicht:
7.2.1 Appster missbräuchlich nutzen oder bei der Nutzung gegen die guten Sitten verstoßen;
7.2.2 Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte und/oder Eigentumsrechte Dritter verletzen;
7.2.3 Inhalte mit Viren, Trojanischen Pferden oder sonstiger Schadsoftware hochladen oder übermitteln;
7.2.4 pornografische, gewaltverherrlichende, diskriminierende oder sonst rechtswidrige Inhalte hochladen, übermitteln, erstellen, zugänglich machen oder verbreiten oder zu rechtswidrigen Handlungen auffordern.
7.3 Der Nutzer hat jegliche Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, eine übermäßige Belastung von Appster herbeizuführen, die Funktionalität der zugrundeliegenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen oder zu manipulieren oder die Integrität, Stabilität oder Verfügbarkeit der Software zu gefährden.
7.4 Der Nutzer bewahrt seine Zugangsdaten, insbesondere seine Passkeys, für Dritte unzugänglich auf. Besteht Anlass zu der Vermutung, dass unbefugte Personen Zugriff erlangt haben, informiert er A38 unverzüglich und ändert bzw. sperrt die betroffenen Zugangsdaten.
7.5 Der Nutzer teilt A38 Störungen von Appster unverzüglich mit. Die Störungsmeldung enthält eine nachvollziehbare Beschreibung der Art und der Umstände des Auftretens der Störung.
7.6 Bei der Verarbeitung der vom Nutzer bereitgestellten Inhalte durch Appster können trotz Verwendung moderner Technologien Übertragungs- und Verarbeitungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Der Nutzer überprüft die erstellten Inhalte, bevor er sie intern oder extern veröffentlicht oder zugänglich macht.
7.7 Der Nutzer gibt die Pflichten aus den Ziffern 7.2 und 7.3 an seine Endkunden weiter, soweit diese Appster oder die Apps des Nutzers nutzen.
7.8 A38 ist berechtigt, Inhalte des Nutzers ganz oder teilweise zu sperren, geografisch zu beschränken oder zu entfernen oder einzelne Funktionen zu beschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Inhalte Rechte Dritter verletzen, gegen Ziffer 7.2 oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen, oder wenn eine Behörde oder ein Gericht dies anordnet. A38 prüft vorher, ob eine mildere Maßnahme ausreicht.
7.9 A38 teilt dem Nutzer jede Maßnahme nach Ziffer 7.8 in Textform spätestens mit ihrem Wirksamwerden und mit einer Begründung mit. Die Begründung enthält die maßgeblichen Tatsachen und Umstände, den Rechtsgrund, einen Hinweis darauf, ob die Entscheidung unter Einsatz automatisierter Mittel getroffen wurde, sowie einen Hinweis auf die Möglichkeiten der Beschwerde und des Rechtsbehelfs. Hiervon kann abgesehen werden, soweit das Gesetz dies zulässt oder eine Behörde dies verlangt.
7.10 Der Nutzer kann gegen jede Maßnahme nach Ziffer 7.8 per E-Mail an kontakt@a38dp.io Beschwerde einlegen. A38 prüft die Beschwerde zeitnah, sorgfältig und unter Beteiligung einer natürlichen Person, hebt die Maßnahme auf, wenn sie nicht gerechtfertigt war, und teilt dem Nutzer das Ergebnis mit einer Begründung mit. Weitere Rechtsbehelfe, insbesondere der Rechtsweg und außergerichtliche Streitbeilegungsstellen, bleiben unberührt.
7.11 Dritte können rechtswidrige Inhalte über kontakt@a38dp.io melden. Die Meldung soll eine Begründung, die genaue Fundstelle (URL), den Namen und die E-Mail-Adresse des Meldenden sowie die Erklärung enthalten, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.
8.1 A38 stellt Appster in entgeltlichen Tarifen mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel bereit. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf Basis der Gesamtstunden eines Kalendermonats abzüglich geplanter Wartungsfenster. Zeiten, in denen Appster aus Gründen nicht erreichbar ist, die nicht im Verantwortungsbereich von A38 liegen (z. B. Störungen öffentlicher Netze oder der Endgeräte des Nutzers, höhere Gewalt), werden nicht berücksichtigt.
8.2 Wartungsbedingte Ausfälle oder Einschränkungen teilt A38 dem Nutzer rechtzeitig, in der Regel mindestens 48 Stunden im Voraus, mit. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
8.3 Support und Störungsbeseitigung erfolgen während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 09:00 bis 18:00 Uhr MEZ, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von A38).
8.4 A38 stellt die Verfügbarkeit bei Ausfällen so schnell wie möglich wieder her.
8.5 Die Angabe in Ziffer 8.1 beschreibt die vertraglich geschuldete Beschaffenheit von Appster. Sie ist keine Garantie im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB.
9.1 Die Vergütung sowie etwaige Vereinbarungen zur Zahlungsweise ergeben sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Abo- und Preisübersicht (Ziffer 2.3). Für kostenlose Tarife wird keine Vergütung geschuldet.
9.2 Die Vergütung für entgeltliche Tarife ist jeweils monatlich im Voraus zu entrichten.
9.3 Die Abo- und Preisübersicht weist die Preise gegenüber Verbrauchern einschließlich und gegenüber Unternehmern zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer aus. Die Umsatzsteuer wird anhand der im Account hinterlegten Rechnungsangaben ermittelt.
9.4 Preisänderungen sind nur nach Maßgabe der Ziffer 11 möglich.
10.1 Die Laufzeit des Vertrags beträgt einen (1) Monat. Sie verlängert sich jeweils um den gleichen Zeitraum, sofern der Vertrag nicht vom Nutzer mit einer Frist von sieben (7) Tagen zum Ablauf eines jeweiligen Monats gekündigt wird. A38 kann den Vertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Ablauf eines Monats ordentlich kündigen.
10.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für A38 insbesondere vor, wenn der Nutzer Pflichten aus diesen Terms of Service erheblich verletzt und den Verstoß nicht innerhalb angemessener Frist nach Hinweis von A38, die in der Regel zehn (10) Tage beträgt, einstellt, oder wenn er mit der Zahlung der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Monate in Verzug ist.
10.3 Die Kündigung erfolgt in Textform, direkt über das Benutzerkonto oder über das auf der Website bereitgestellte Kündigungsformular. Weitere Anforderungen an die Kündigung durch Verbraucher ergeben sich aus Ziffer 27.
10.4 Ab Zugang der Kündigungserklärung hat der Nutzer für einen Zeitraum von sechs (6) Wochen, mindestens jedoch bis zum Vertragsende, die Möglichkeit, die von ihm auf Appster eingestellten Inhalte selbständig herunterzuladen. Nach Ablauf dieser Frist ist A38 berechtigt, die gespeicherten Inhalte zu löschen und wird den Nutzer mindestens zwei (2) Wochen vor der beabsichtigten Löschung in Textform darüber informieren. Weitere Regelungen enthalten Ziffer 22 (Unternehmer) und Ziffer 27 (Verbraucher).
11.1 A38 legt die Preise, Tarife und diese Terms of Service fest und kann Änderungen dieser Terms of Service, der Abo- und Preisübersicht und der Preise anbieten. Das Änderungsangebot wird dem Nutzer mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten, das auf den Ablauf eines Kalendermonats fällt, in Textform (E-Mail genügt) übermittelt. Es weist darauf hin, dass der Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens endet, wenn der Nutzer nicht zustimmt (Ziffer 11.3).
11.2 Die Änderung wird nur wirksam, wenn der Nutzer ihr ausdrücklich zustimmt, etwa durch Bestätigung in seinem Account oder in Textform. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
11.3 Stimmt der Nutzer der Änderung nicht bis zum geplanten Inkrafttreten zu, besteht der Vertrag bis dahin zu den bisherigen Bedingungen fort. A38 ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens ordentlich zu kündigen; auf diese Rechtsfolge weist A38 im Änderungsangebot hin. Der Nutzer kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung außerdem jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne dass ihm dadurch Kosten entstehen; für die Zeit nach der Beendigung im Voraus gezahlte Entgelte erstattet A38 anteilig.
11.4 Redaktionelle Korrekturen sowie Anpassungen, die zwingend erforderlich sind, weil sich Gesetze oder behördliche Vorgaben geändert haben, und die den Nutzer nicht schlechter stellen, darf A38 ohne Zustimmung vornehmen. A38 informiert den Nutzer hierüber in Textform.
11.5 Änderungen der Leistungen regeln für Unternehmer Ziffer 18 und für Verbraucher Ziffer 28.
12.1 Die Parteien beachten bei der Durchführung dieses Vertrags die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
12.2 Soweit A38 im Rahmen der Erbringung der vertraglichen Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet (etwa Daten der Endkunden des Nutzers in dessen Apps), schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO („AVV“). Der AVV wird dem Nutzer auf Anfrage unter kontakt@a38dp.io zur Verfügung gestellt und wird mit Vertragsschluss verbindlicher Bestandteil der Vertragsbeziehung. Im Sinne des AVV gilt der Nutzer als Verantwortlicher und A38 als Auftragsverarbeiter. A38 verarbeitet diese Daten nur auf dokumentierte Weisung des Nutzers; sie werden nicht für eigene Zwecke, insbesondere nicht für KI-Training, verwendet.
12.3 Soweit A38 personenbezogene Daten des Nutzers als Verantwortlicher verarbeitet (z. B. Account- und Nutzungsdaten), gelten die auf der Website bereitgestellten Datenschutzhinweise.
12.4 Soweit der Nutzer im Rahmen der Nutzung von Appster personenbezogene Daten verarbeitet, obliegt ihm die Einhaltung aller anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Der Vorrang individueller Vertragsabreden (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher gilt ergänzend Ziffer 29.
13.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB). Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die ihr rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt; entsprechendes gilt für planwidrige Regelungslücken.
Die Ziffern 14 bis 22 gelten nur für Nutzer, die Unternehmer sind.
14.1 Die Einräumung des Nutzungsrechts nach Ziffer 5.1 steht bei entgeltlichen Tarifen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der jeweils fälligen Vergütung.
14.2 Nutzt der Nutzer Appster über den erworbenen Nutzungsumfang (qualitativ oder quantitativ) hinaus, hat er unverzüglich die erforderlichen zusätzlichen Nutzungsrechte zu erwerben. A38 ist bei begründetem Verdacht einer unberechtigten Nutzung berechtigt, vom Nutzer eine vollständige und wahrheitsgemäße Auflistung der tatsächlichen Nutzer innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen zu verlangen.
14.3 Verstößt der Nutzer schuldhaft gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 14, ist A38 berechtigt:
14.3.1 den Nutzer in Textform zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands innerhalb von mindestens vierzehn (14) Kalendertagen aufzufordern;
14.3.2 nach fruchtlosem Fristablauf den Zugang zu Appster ganz oder teilweise zu sperren, bis der vertragsgemäße Zustand hergestellt ist; die Zahlungspflicht des Nutzers bleibt hiervon unberührt;
14.3.3 den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, sofern der vertragsgemäße Zustand nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach der Sperrung hergestellt wird oder der Verstoß schwerwiegend ist;
14.3.4 Nachvergütung für die unberechtigte Nutzung auf Basis der aktuellen Abo- und Preisübersicht von A38 zu verlangen.
14.4 Weitergehende Ansprüche von A38, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt. Im Falle einer Sperrung oder Kündigung hat der Nutzer die Nutzung von Appster unverzüglich einzustellen.
14.5 Der Nutzer darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung von A38 in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
15.1 Der Nutzer stellt A38 von Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer Verletzung ihrer Rechte oder geltenden Rechts durch die vom Nutzer oder von dessen Endkunden erstellten, hochgeladenen oder geteilten Inhalte gegen A38 geltend machen, soweit der Nutzer die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst die angemessenen und erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich der Rechtsanwaltskosten.
15.2 A38 informiert den Nutzer unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter, erkennt solche Ansprüche nicht ohne Zustimmung des Nutzers an und gibt dem Nutzer Gelegenheit, die Rechtsverteidigung zu übernehmen. Der Nutzer unterstützt A38 bei der Rechtsverteidigung in zumutbarem Umfang oder übernimmt sie auf Aufforderung von A38 auf eigene Kosten.
16.1 Der entgeltliche Vertrieb von Inhalten über den Marktplatz von Appster steht nur Nutzern offen, die Unternehmer sind und in dieser Eigenschaft handeln.
16.2 Die Abwicklung der von den Endkunden zu entrichtenden Entgelte erfolgt ausschließlich über den externen Zahlungsdienstleister Stripe („Stripe“). Voraussetzung für den entgeltlichen Vertrieb ist, dass der Nutzer
16.2.1 ein eigenes, auf seinen Namen laufendes Stripe-Konto unterhält;
16.2.2 dieses Stripe-Konto über die vorgesehene technische Schnittstelle mit Appster verbindet;
16.2.3 sämtliche von Stripe verlangten Registrierungs-, Identifizierungs-, Verifizierungs- und Mitwirkungshandlungen vollständig und rechtzeitig vornimmt.
16.3 Der Nutzer schließt die für die Nutzung der Zahlungsdienste erforderlichen Verträge unmittelbar mit Stripe. Für die Zahlungsdienste von Stripe gelten die zwischen dem Nutzer und Stripe vereinbarten Bedingungen. A38 wird nicht Partei dieser Vereinbarung und erbringt selbst keine Zahlungsdienste.
16.4 Die von den Endkunden geleisteten Zahlungen werden über Stripe verarbeitet und dem verbundenen Stripe-Konto des Nutzers zugeordnet. A38 nimmt die für den Nutzer bestimmten Gelder nicht selbst entgegen und hält diese nicht für den Nutzer vor.
16.5 Kann die Zahlungsabwicklung wegen eines fehlenden, gesperrten, nicht verifizierten oder nicht ordnungsgemäß verbundenen Stripe-Kontos nicht durchgeführt werden, ist A38 berechtigt, den entgeltlichen Vertrieb der Inhalte des Nutzers bis zur Behebung des Hindernisses vorübergehend auszusetzen.
16.6 A38 erhält für den Vertrieb der Inhalte des Nutzers über den Marktplatz eine Plattformvergütung in Höhe von 30 % des Netto-Umsatzes, den der Nutzer durch den entgeltlichen Vertrieb seiner Inhalte über Appster erzielt. „Netto-Umsatz“ ist das vom jeweiligen Endkunden tatsächlich gezahlte Entgelt ohne darin enthaltene Umsatzsteuer.
16.7 Der Nutzer ist verpflichtet, Stripe anzuweisen, die Plattformvergütung bei jeder über Appster abgewickelten Endkundenzahlung automatisch dem in der Schnittstelle hinterlegten Empfängerkonto von A38 gutzuschreiben.
16.8 Kann die Plattformvergütung aus technischen, rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht oder nicht vollständig über Stripe an A38 gutgeschrieben werden, bleibt der Vergütungsanspruch von A38 unberührt. Der Nutzer hat den offenen Betrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen auf das in der Rechnung von A38 genannte Konto zu zahlen und A38 hierüber zu informieren.
16.9 Der Nutzer ist nicht berechtigt, Endkundenzahlungen für über Appster abgeschlossene Verkäufe unter Umgehung der vorgesehenen Zahlungsabwicklung entgegenzunehmen oder Endkunden zu einer Zahlung außerhalb von Appster aufzufordern, soweit hierdurch die Plattformvergütung umgangen oder verkürzt wird.
16.10 Der Nutzer führt vollständige, richtige und nachvollziehbare Aufzeichnungen über alle für die Berechnung der Plattformvergütung relevanten Vorgänge, insbesondere die über die Plattform erzielten Verkäufe und die jeweils von den Endkunden gezahlten Entgelte, und bewahrt diese mindestens für einen Zeitraum von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres auf.
16.11 A38 ist berechtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit der für die Berechnung der Plattformvergütung maßgeblichen Angaben, Aufzeichnungen und Abrechnungen des Nutzers zu überprüfen oder durch einen zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichteten Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder sonstigen unabhängigen sachverständigen Prüfer überprüfen zu lassen. A38 trägt die Kosten einer Prüfung. Ergibt die Prüfung jedoch, dass die für den geprüften Zeitraum geschuldete Plattformvergütung um mehr als 5 % zu niedrig abgerechnet oder abgeführt wurde oder dass der Nutzer die Zahlungsabwicklung schuldhaft umgangen oder manipuliert hat, erstattet der Nutzer A38 zusätzlich zu dem festgestellten Fehlbetrag die angemessenen und nachgewiesenen Kosten der Prüfung.
16.12 Beschränkt oder suspendiert A38 den Zugang eines Nutzers zum Marktplatz oder zu einzelnen Marktplatzfunktionen oder entfernt A38 einzelne Inhalte, teilt A38 dem Nutzer die Gründe in Textform spätestens mit Wirksamwerden der Maßnahme mit. Will A38 die Bereitstellung des Marktplatzes gegenüber einem Nutzer insgesamt beenden, teilt A38 ihm dies mindestens dreißig (30) Tage vorher mit Begründung mit; das Recht zur außerordentlichen Kündigung und gesetzliche oder behördliche Verpflichtungen zur kürzeren Beendigung bleiben unberührt. Der Nutzer kann sich zu diesen Maßnahmen gemäß Ziffer 7.10 beschweren.
17.1 Im Falle des Zahlungsverzugs ist A38 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
17.2 Der Nutzer ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Nutzer nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
17.3 Erfüllungsort ist der Sitz von A38. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von A38 ausschließlich zuständiger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
18.1 A38 ist berechtigt, Appster weiterzuentwickeln und anzupassen, insbesondere aufgrund veränderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Änderungen, die den vertraglich vereinbarten Funktionsumfang nicht wesentlich einschränken, sind zulässig.
18.2 Wesentliche Einschränkungen des vertraglich vereinbarten Funktionsumfangs kündigt A38 dem Nutzer mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (E-Mail genügt) an. In diesem Fall steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu.
19.1 A38 leistet Gewähr für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit von Appster und deren Aufrechterhaltung während der Vertragslaufzeit (einschließlich der Verfügbarkeit nach Ziffer 8). Unerhebliche Abweichungen begründen keine Mängelrechte. Vollständige Fehlerfreiheit kann auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht geschuldet werden.
19.2 Der Nutzer zeigt A38 Mängel von Appster nach deren Entdeckung unverzüglich in Textform unter Beschreibung der Art und der näheren Umstände des Auftretens an und wirkt bei der Eingrenzung und Identifikation des Mangels und der Fehlerquelle mit.
19.3 Im Fall von Mängeln ist der Nutzer berechtigt, Beseitigung zu verlangen. Die Rechte des Nutzers auf Minderung der Vergütung für die Dauer des Mangels (§ 536 BGB) und zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 543 BGB, nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Mängelbeseitigung) bleiben unberührt.
19.4 Sofern nicht anders vereinbart, ist A38 verpflichtet, dem Nutzer die Nutzung von Appster gemäß diesen Terms of Service und frei von gewerblichen Schutzrechten Dritter zu ermöglichen.
19.5 Erhebt ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die vertragsgemäße Nutzung von Appster berechtigte Ansprüche gegen den Nutzer, wird A38 nach eigener Wahl und auf eigene Kosten für die verletzende Softwarekomponente von Appster entweder ein Nutzungsrecht erwirken, Appster so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder die verletzende Softwarekomponente austauschen, sofern dadurch die geschuldete Funktionalität nicht erheblich beeinträchtigt wird. Ist dies A38 nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, kann der Nutzer unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Vertrag kündigen oder die Vergütung mindern. Gelingt es A38 trotz zumutbarer Anstrengungen nicht binnen angemessener Frist, die Rechtsverletzung zu beheben oder dem Nutzer ein entsprechendes Nutzungsrecht zu verschaffen, ist dies für A38 ein wichtiger Grund zur Kündigung.
19.6 Die Verpflichtungen nach Ziffer 19.5 bestehen nur, soweit der Nutzer A38 über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich in Textform verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und A38 alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Ansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder soweit sie durch spezielle Vorgaben des Nutzers, durch eine von A38 nicht voraussehbare Anwendung oder durch eine Veränderung von Appster durch den Nutzer verursacht wird.
20.1 A38 haftet unbeschränkt:
20.1.1 bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
20.1.2 für die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit;
20.1.3 nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
20.1.4 für Schäden aus der Übernahme einer Garantie und für arglistig verschwiegene Mängel;
20.1.5 in sonstigen Fällen, in denen die Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
20.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von A38 der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf einhunderttausend Euro (EUR 100.000,00) je Schadensereignis. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
20.3 Die Haftung für die einfach fahrlässige Verletzung von Pflichten, die keine wesentlichen Vertragspflichten im Sinne von Ziffer 20.2 sind, ist ausgeschlossen, soweit nicht eine Haftung nach Ziffer 20.1 besteht.
20.4 Für den Verlust von Daten haftet A38 im Rahmen von Ziffer 20.2 nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Nutzer für deren Wiederherstellung angefallen wäre. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Inhalte regelmäßig zu sichern, etwa durch die Exportfunktionen von Appster.
20.5 Die verschuldensunabhängige Haftung von A38 auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB ist ausgeschlossen.
20.6 Der Nutzer ist für seine mittels Appster gespeicherten und veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Die Haftung von A38 hierfür richtet sich nach den Ziffern 20.1 bis 20.3; gesetzliche Haftungsprivilegien für Hosting-Dienste bleiben unberührt.
20.7 Soweit die Haftung von A38 nach diesem Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter. Beide Parteien ergreifen angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung.
20.8 Ansprüche des Nutzers gegen A38 im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, einschließlich etwaiger Ansprüche wegen Mängeln von Appster, verjähren innerhalb von einem (1) Jahr ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Nutzers von den anspruchsbegründenden Umständen. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 20.1 sowie in sonstigen Fällen, in denen zwingende gesetzliche Verjährungsfristen gelten.
21.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die eine Partei der anderen im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich macht und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach ihrer Art oder den Umständen als vertraulich anzusehen sind, insbesondere nicht veröffentlichte Inhalte, technische und geschäftliche Informationen sowie Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes.
21.2 Die Parteien behandeln Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auch über das Vertragsende hinaus vertraulich, verwahren und sichern sie so, dass ein Zugang durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist, und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags.
21.3 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Informationen, die:
21.3.1 dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
21.3.2 bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieser Terms of Service beruht;
21.3.3 aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen, wobei der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei, soweit zulässig und möglich, vorab unterrichtet.
21.4 Die Parteien gewähren nur solchen Mitarbeitern und Beratern Zugang zu Vertraulichen Informationen, die diese für die Durchführung des Vertrags kennen müssen, und verpflichten sie entsprechend zur Geheimhaltung. Der Nutzer schützt Appster vor unbefugtem Zugriff Dritter. Die Rechte der verletzten Partei auf Unterlassung und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
22.1 Soweit die Frist nach Ziffer 10.4 dem Nutzer nicht genügt, kann er in Textform (E-Mail genügt) Verlängerungen von jeweils einem (1) Monat verlangen, wobei für jede Verlängerung die vereinbarte anteilige Monatsvergütung fällig wird.
22.2 Soweit die Vorschriften der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) über den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten auf Appster Anwendung finden, gilt ergänzend: Der Nutzer kann jederzeit mit einer Frist von höchstens zwei (2) Monaten verlangen, zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Infrastruktur zu wechseln. In der anschließenden Übergangsfrist von dreißig (30) Kalendertagen stellt A38 Appster unverändert bereit und unterstützt den Wechsel angemessen. Danach hat der Nutzer mindestens dreißig (30) Kalendertage lang die Möglichkeit, seine Inhalte, Apps und Konfigurationen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format abzurufen. Für den Wechsel werden bis einschließlich 11. Januar 2027 höchstens die tatsächlich entstehenden Kosten und ab dem 12. Januar 2027 keine Wechselentgelte berechnet.
Die Ziffern 23 bis 29 gelten nur für Nutzer, die Verbraucher sind.
23.1 Verbrauchern, die den Vertrag online über die Website abgeschlossen haben, steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Hierüber belehrt A38 wie folgt:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (A38 digital processing GmbH, Bürgermeister-Finsterwalder-Ring 10, 82515 Wolfratshausen, E-Mail: kontakt@a38dp.io) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können den Widerruf auch über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ in der Fußzeile unserer Website appster.eu erklären.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
23.2 Der Verbraucher kann seinen Widerruf über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ in der Fußzeile jeder Seite von appster.eu erklären. Er gibt dort ohne Anmeldung seinen Namen und die E-Mail-Adresse seines Accounts an und bestätigt den Widerruf mit der Schaltfläche „Widerruf bestätigen“. A38 bestätigt den Eingang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) unter Angabe von Inhalt, Datum und Uhrzeit des Eingangs.
23.3 Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist: Verlangt der Verbraucher im Bestellvorgang ausdrücklich, dass A38 vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, schuldet er im Fall des Widerrufs den in der Widerrufsbelehrung genannten Wertersatz.
23.4 Muster-Widerrufsformular: Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an A38 digital processing GmbH, Bürgermeister-Finsterwalder-Ring 10, 82515 Wolfratshausen, E-Mail: kontakt@a38dp.io senden: Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Nutzung von Appster. Bestellt am (*) / erhalten am (*); Name des/der Verbraucher(s); Anschrift des/der Verbraucher(s); Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier); Datum. (*) Unzutreffendes streichen.
24.1 Für Verträge mit Verbrauchern über digitale Produkte gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff. BGB.
24.2 A38 stellt dem Verbraucher während der Vertragslaufzeit die Aktualisierungen bereit, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit von Appster erforderlich sind, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen, und informiert ihn darüber.
24.3 Dem Verbraucher stehen bei Mängeln die gesetzlichen Rechte (Nacherfüllung, Vertragsbeendigung, Minderung, Schadensersatz) ohne Einschränkung zu. Eine Pflicht zur Anzeige von Mängeln in Textform besteht nicht. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
25.1 A38 haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, für Schäden aus der Übernahme einer Garantie, für arglistig verschwiegene Mängel sowie in sonstigen Fällen, in denen die Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
25.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von A38 auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Verbraucher regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
25.3 Gesetzliche Rechte des Verbrauchers nach den §§ 327 ff. BGB bleiben unberührt.
26.1 Im Falle des Zahlungsverzugs ist A38 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
26.2 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Verbrauchers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
27.1 Der Verbraucher kann den Vertrag nach Maßgabe der Ziffer 10 kündigen, auch über die auf der Website bereitgestellte Kündigungsfunktion (Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ mit anschließender Bestätigung über die Schaltfläche „Kündigung bestätigen“), die ohne Anmeldung erreichbar ist. A38 bestätigt die Kündigung unverzüglich unter Angabe des Zeitpunkts, zu dem das Vertragsverhältnis beendet wird.
27.2 Nach Beendigung des Vertrags stellt A38 dem Verbraucher auf Verlangen die von ihm bereitgestellten oder erstellten Inhalte, die keine personenbezogenen Daten sind, kostenlos, innerhalb angemessener Frist und in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung (§ 327p BGB). Ziffer 10.4 bleibt unberührt.
28.1 A38 darf Appster über die Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit hinaus ändern, wenn hierfür ein triftiger Grund besteht (insbesondere Weiterentwicklung, technische Entwicklungen, IT-Sicherheit oder eine geänderte Rechtslage), dem Verbraucher dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen und er klar und verständlich über die Änderung informiert wird (§ 327r BGB).
28.2 Beeinträchtigt eine Änderung den Zugang des Verbrauchers zu Appster oder dessen Nutzbarkeit mehr als nur geringfügig, informiert A38 ihn mindestens sechs (6) Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform. Der Verbraucher kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Information oder, wenn dies später ist, nach dem Zeitpunkt der Änderung kostenfrei kündigen.
29.1 Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
29.2 Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften.