der A38 Digital Processing GmbH für die Nutzung von „Appster[TEAL1.1]“
1.1 Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen („Terms of Service“) gelten für die Nutzung der Plattform „Appster" der A38 Digital Processing GmbH (nachfolgend „A38") durch deren Nutzer einschließlich deren Kunden („Endkunden“). A38 sowie der Nutzer sind nachfolgend jeweils eine „Partei“, gemeinsam die „Parteien“.
1.2 Von diesen Terms of Service abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers oder Endkunden finden keine Anwendung, auch wenn A38 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2.1 „Appster“ ist eine Plattform (im Weiteren auch „Software“ genannt), die es Nutzern ermöglicht, eigene Inhaltsideen in Form von Apps zu erstellen, zu hosten, zu veröffentlichen und zu verwerten. Hierzu stellt der insbesondere App-Entwicklertools, Hosting- und Distributionsfunktionen sowie einen Marktplatz zur Veröffentlichung und Monetarisierung bereit.
2.2 „Nutzer" sind Dritte, die mit A38 einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung von Appster auf Grundlage der Abo- und Preisübersicht und dieser Terms of Service abschließen. Hierbei umfasst der Begriff Nutzer sämtliche Personen, welche die Vertragsleistungen für den Vertragspartner in Anspruch nehmen.
2.3 „Abo- und Preisübersicht“ bezeichnet hierbei die jeweils aktuelle Übersicht der von A38 angebotenen Leistungen und Pakete, einschließlich geltender Leistungsumfänge sowie hierfür einschlägigen Preise, Entgelte und Zusatzkosten. Sie ist in ihrer jeweils geltenden Fassung unter (LINK) abrufbar sowie im Rahmen des Vertragsschlussprozesses einsehbar.
3.1 A38 stellt dem Nutzer Appster für die Dauer des Vertrags mittels eines Online-Zugangs über eine Web-App zu den Bedingungen der Abo- und Preisübersicht und dieser Terms of Service entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung.
3.2 Appster ermöglicht es dem Nutzer die KI-gestützte serverbasierte Erstellung, Bearbeitung, Verwaltung, das Hosting, die Veröffentlichung sowie die wirtschaftliche Verwertung eigener Apps. Zu diesem Zweck stehen insbesondere App-Entwicklungstools, Hosting- und Distributionsfunktionen sowie ein Marktplatz zur Veröffentlichung und Monetarisierung der Apps zur Verfügung. Jeder Nutzer erhält hierzu einen von anderen Nutzer getrennten Bereich.
3.3 A38 erbringt hierbei während der Vertragslaufzeit folgende Leistungen:
3.3.1 Bereitstellung von Appster: A38 bietet dem Nutzer die Möglichkeit, die Web-App von Appster über einen aktuellen Standardwebbrowser (bevorzugt Google Chrome und Microsoft Edge) in der jeweils aktuellen Version mittels Online-Zugang zu nutzen.
3.3.2 Fortentwicklung und Pflege: A38 entwickelt Appster in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Funktionalitäten fort und passt Appster an geänderte technische Anforderungen an. Dies umfasst die Bereitstellung von Patches und Korrekturen zur Aufrechterhaltung der vereinbarten Beschaffenheit. Dem Nutzer wird automatisch Zugriff auf neue Versionen von Appster gewährt.
3.3.3 Support: A38 unterstützt den Nutzer bei der Nutzung von Appster durch Hinweise zur bestimmungsgemäßen Nutzung sowie mittels Überprüfung, Diagnose und Behebung von Störungen und Beeinträchtigungen. Supportanfragen sind per E-Mail an (E-Mail-Adresse) zu richten.
3.4 Die Weitergabe von Inhalten des Nutzers an Dritte (z.B. externe Partner oder Endkunden) erfolgt ausschließlich durch den Nutzer. Die Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit sämtlicher mittels Appster erstellter oder geteilter Inhalte trägt ausschließlich der Nutzer.
3.5 Nicht Gegenstand der Leistung von A38 sind die Beratung des Nutzers, insbesondere in rechtlichen Angelegenheiten sowie die Prüfung der durch die Nutzer erstellten Inhalte. Hierfür ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich.
3.6 A38 erbringt alle vertraglich vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik.
4.1 A38 räumt dem Nutzer ein einfaches, also nicht-ausschließliches, räumlich unbeschränktes, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags begrenztes (mit Ausnahme der Rechteeinräumung im Folgesatz) nicht übertragbares Recht ein, Appster im Rahmen des in der Abo- und Preisübersicht sowie dieser Terms of Service festgelegten Nutzungsumfangs zu nutzen. Der Nutzer ist berechtigt, Endkunden die zur bestimmungsgemäßen Nutzung seiner Apps erforderlichen einfachen, nicht übertragbaren und nicht zur Einräumung weiterer Nutzungsrechte berechtigenden Rechte einzuräumen. Die Einräumung des Nutzungsrechts von A38 an den Nutzer steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der jeweils fälligen Vergütung. Eine Nutzung von Appster im Auftrag oder für Rechnung Dritter ist ausgeschlossen.
4.2 Nutzt der Nutzer Appster über den erworbenen Nutzungsumfang (qualitativ oder quantitativ) hinaus, hat er unverzüglich die erforderlichen zusätzlichen Nutzungsrechte zu erwerben. A38 ist bei begründetem Verdacht einer unberechtigten Nutzung berechtigt, vom Nutzer eine vollständige und wahrheitsgemäße Auflistung der tatsächlichen Nutzer innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen zu verlangen.
4.3 Verstößt der Nutzer schuldhaft gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 4, ist A38 berechtigt:
4.3.1 den Nutzer in Textform zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands innerhalb von mindestens vierzehn (14) Kalendertagen aufzufordern;
4.3.2 nach fruchtlosem Fristablauf den Zugang zu Appster ganz oder teilweise zu sperren, bis der vertragsgemäße Zustand hergestellt ist; die Zahlungspflicht des Nutzers bleibt hiervon unberührt;
4.3.3 den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, sofern der vertragsgemäße Zustand nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach der Sperrung hergestellt wird oder der Verstoß schwerwiegend ist;
4.3.4 Nachvergütung für die unberechtigte Nutzung auf Basis der aktuellen Abo- und Preisübersicht von A38 zu verlangen.
4.4 Weitergehende Ansprüche von A38, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt. Im Falle einer Sperrung oder Kündigung hat der Nutzer die Nutzung von Appster unverzüglich einzustellen.
5.1 Sämtliche an Appster bestehenden gewerblichen Schutzrechte, Urheberrechte und sonstigen Rechte des geistigen Eigentums stehen ausschließlich A38 bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Nutzer erhält ausschließlich das in Ziffer 4.1 beschriebene einfache Nutzungsrecht.
5.2 Sämtliche gewerblichen Schutzrechte, Urheberrechte und sonstigen Rechte des geistigen Eigentums an den vom Nutzer mittels Appster erstellten Inhalten stehen ausschließlich dem Nutzer bzw. den jeweiligen Urhebern zu. A38 erwirbt an diesen Inhalten keine Nutzungsrechte, die über den für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Umfang sowie das KI-Training (hierzu sogleich unter Ziff. 5.4.3) hinausgehen.
5.3 Der Nutzer räumt A38 an den vom Nutzer mittels Appster erstellten Inhalten ein einfaches, also nicht-ausschließliches, räumlich unbeschränktes, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags begrenztes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die vom Nutzer eingestellten Inhalte im technisch erforderlichen Umfang zu vervielfältigen, zu speichern, zu archivieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu veröffentlichen, zu verbreiten und zu übermitteln, soweit dies für A38 zur Erbringung der vertraglichen Leistungen (einschließlich Hosting, Anzeigen, Verbreitung über den Marktplatz) erforderlich ist.
5.4 Appster setzt KI-gestützte Funktionalitäten ein. Hierfür gelten die nachfolgenden Regelungen:
5.4.1 Die KI-gestützten Funktionen von Appster dienen der Unterstützung des Nutzers. A38 übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit und/oder Eignung der KI-generierten Arbeitsergebnisse für die Zwecke des Nutzers. Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche mittels der im Rahmen von Appster genutzten KI-Funktionen generierten Arbeitsergebnisse vor der Weitergabe, Veröffentlichung und anderweitigen Nutzung eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit und/oder Eignung zu prüfen.
5.4.2 A38 ist berechtigt, zur Bereitstellung der KI-Funktionen Dienste von Drittanbietern einzusetzen. In diesem Fall stellt A38 sicher, dass Inhalte des Nutzers nur im technisch erforderlichen Umfang an den Drittanbieter übermittelt oder diesem zugänglich gemacht werden.
5.4.3 Der Nutzer räumt A38 an den vom Nutzer bereitgestellten Inhalten sowie an den vom Nutzer mittels Appster erstellten Inhalten, soweit diese urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt sind, ein einfaches, also nicht-ausschließliches, räumlich unbeschränktes, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags begrenztes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, diese Inhalte zum Zweck der Entwicklung, des Trainings, der Validierung, Verbesserung und Weiterentwicklung des KI-gestützten Systems („KI-Training“) von Appster zu vervielfältigen, soweit dies für diese Zwecke erforderlich ist.
5.5 Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm erstellten, hochgeladenen und/oder geteilten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und im Einklang mit geltendem Recht stehen. Er stellt A38 auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die ein Dritter wegen einer Verletzung seiner Rechte oder geltendem Recht durch die vom Nutzer oder vom Endkunden erstellten, hochgeladenen oder geteilten Inhalte gegen A38 geltend macht. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich der Anwaltsgebühren auf Grundlage eines angemessenen branchenüblichen anwaltlichen Stundensatzes. Der Nutzer ist verpflichtet, A38 unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter zu informieren und A38 bei der Rechtsverteidigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen oder diese im Fall der Aufforderung durch A38 auf eigene Kosten zu übernehmen.
5.6 A38 ist berechtigt, Inhalte des Nutzers unverzüglich zu sperren oder zu entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Inhalte Rechte Dritter verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. A38 wird den Nutzer über die Sperrung oder Entfernung unverzüglich in Textform unterrichten. Eine Haftung von A38 für die Nichtverfügbarkeit gesperrter oder entfernter Inhalte ist ausgeschlossen, sofern die Sperrung oder Entfernung auf einem hinreichend begründeten Verdacht beruht. Sich aus dem Verstoß für A38 ergebende Kündigungsrechte sind in Ziff. 10.4 geregelt.
6.1 Der Nutzer hat die technischen Mindestvoraussetzungen für den Einsatz von Appster zu beachten. Für die Nutzung der Web-App ist ein gängiger Browser (bevorzugt Google Chrome und Microsoft Edge) in der jeweils aktuellen Version erforderlich. Der Nutzer muss eine funktionsfähige Internetverbindung bereithalten. A38 behält sich vor, die unterstützten Browser-Versionen zu ändern, soweit dies aus technischen oder sicherheitstechnischen Gründen erforderlich ist.
6.2 Der Nutzer ist für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bei der Verwendung von Appster verantwortlich. Maßgeblich sind insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Nutzers. Der Nutzer darf insbesondere nicht:
6.2.1 im Rahmen der Nutzung von Appster gegen die guten Sitten verstoßen;
6.2.2 Appster missbräuchlich nutzen;
6.2.3 Urheber-, Marken-, Patent-, Namens-, und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte und/oder Eigentumsrechte Dritter verletzen;
6.2.4 Inhalte mit Viren, Trojanischen Pferden oder sonstiger Schadsoftware hochladen bzw. übermitteln;
6.2.5 pornografische, gewaltverherrlichende, diskriminierende und/oder rechtswidrige Inhalte hochladen bzw. übermitteln, erstellen, zugänglich machen, verbreiten und/oder zu rechtswidrigen Handlungen auffordern.
6.3 Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Nutzer bei der Verwendung von Appster gegen seine Pflichten aus Ziffer 6.2 verstößt, ist A38 berechtigt, die betroffenen Inhalte ganz oder teilweise zu sperren, geografisch zu beschränken und/oder zu entfernen. A38 wird den Nutzer über die Sperrung oder Entfernung unverzüglich in Textform unterrichten. Eine Haftung von A38 für die Nichtverfügbarkeit gesperrter oder entfernter Inhalte ist ausgeschlossen, sofern die Sperrung oder Entfernung auf einem hinreichend begründeten Verdacht beruht.
6.4 Der Nutzer hat jegliche Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind eine übermäßige Belastung von Appster herbeizuführen, die Funktionalität der zugrundeliegenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen, zu manipulieren oder die Integrität, Stabilität oder Verfügbarkeit der Software zu gefährden.
6.5 Der Nutzer wird seine Zugangsdaten für Dritte unzugänglich aufbewahren und geheim halten. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unbefugte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Nutzer A38 hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern.
6.6 Der Nutzer verpflichtet sich, A38 etwaige Störungen von Appster unverzüglich mitzuteilen. Die Störungsmeldung hat eine nachprüfbare Beschreibung der Art und der Umstände des Auftretens der Störung zu enthalten.
6.7 Bei der Verarbeitung der durch den Nutzer bereitgestellten Inhalte durch Appster können trotz Verwendung modernster Technologien Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Dem Nutzer obliegt daher eine Überprüfung der erstellten Inhalte, bevor er diese intern oder extern veröffentlicht bzw. zugänglich macht.
6.8 Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Nutzung von Appster keine personenbezogenen Daten zu verarbeiten, insbesondere solche nicht zu übermitteln oder zu erfassen.
6.9 Der Nutzer verpflichtet sich, die Verpflichtungen aus Ziffer 6.2 und 6.4 an seine Endkunden weiterzugeben.
7.1 Die Vergütung sowie etwaige Vereinbarungen zur Zahlungsweise ergeben sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Abo- und Preisübersicht. Diese stellt A38 unter (LINK) bereit.
7.2 Die Vergütung ist jeweils monatlich im Voraus zu entrichten.
7.3 Im Falle des Zahlungsverzugs ist A38 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
7.4 Der Nutzer ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Nutzer nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
8.1 Die Abwicklung der von den Endkunden zu entrichtenden Entgelte erfolgt ausschließlich über den externen Zahlungsdienstleister Stripe Inc., San Francisco/Dublin, nachfolgend „Stripe“.
8.2 Voraussetzungen für den entgeltlichen Vertrieb von Inhalten ist, dass der Nutzer
8.2.1 ein eigenes, auf seinen Namen laufendes Stripe Konto unterhält;
8.2.2 dieses Stripe-Konto über die hierfür vorgesehen technische Schnittstelle mit Appster verbindet;
8.2.3 sämtliche von Stripe verlangte Registrierungs-, Identifizierungs-, Verifizierungs- und Mitwirkungshandlungen vollständig und rechtzeitig vornimmt.
8.3 Der Nutzer schließt die für die Nutzung der Zahlungsdienste auf dem Marktplatz erforderlichen Verträge unmittelbar mit Stripe. Für die Zahlungsdienste von Stripe gelten die zwischen dem Nutzer und Stripe vereinbarten Bedingungen. Der Anbieter wird nicht Partei dieser Vereinbarung und erbringt selbst keine Zahlungsdienste.
8.4 Die von dem Endkunden geleisteten Zahlungen werden über Stripe verarbeitet und dem angebunden Stripe-Konto des Nutzers zugeordnet. Appster nimmt die für den Nutzer bestimmten Gelder nicht selbst entgegen und hält diese nicht für den Nutzer vor.
8.5 Kann die Zahlungsabwicklung wegen eines fehlenden, gesperrten, nicht verifizierten oder nicht ordnungsgemäß verbundenen Stripe-Kontos nicht durchgeführt werden, ist A38 berechtigt, den entgeltlichen Vertrieb der Inhalte des Nutzers bis zur Behebung des Hindernisses vorübergehend auszusetzen.
8.6 Appster erhält für den Vertrieb der Inhalte des Nutzers über den Marktplatz eine Plattformvergütung in Höhe von 30 % des Netto-Umsatzes, den der Nutzer durch den entgeltlichen Vertrieb seiner Inhalte über Appster erzielt.
8.7 „Netto-Umsatz“ im Sinne dieser Bestimmung ist das vom jeweiligen Endkunden tatsächlich gezahlte Entgelt ohne darin enthaltene Umsatzsteuer.
8.8 Der Nutzer ist verpflichtet, Stripe anzuweisen, die Plattformvergütung bei jeder über Appster abgewickelten Endkundenzahlung automatisch A38 an die in der Schnittstelle hinterlegtes Empfängerkonto von A38 gutzuschreiben.
8.9 Kann die Plattformvergütung aus technischen, rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht oder nicht vollständig über Stripe an A38 gutgeschrieben werden, bleibt der Vergütungsanspruch von A38 unberührt. Der Nutzer hat den offenen Betrag innerhalb von 14 Tagen das Konto von A38 (…) zu zahlen und A38 hierüber zu informieren;
8.10 Der Nutzer ist nicht berechtigt, Endkundenzahlungen für über Appster abgeschlossene Verkäufe unter Umgehung der vorgesehenen Zahlungsabwicklung entgegenzunehmen oder Endkunden zu einer Zahlung außerhalb von Appster aufzufordern, soweit hierdurch die Plattformvergütung umgangen oder verkürzt wird.
8.11 Der Nutzer ist verpflichtet, vollständige, richtige und nachvollziehbare Aufzeichnungen über alle für die Berechnung der Plattformvergütung relevanten Vorgänge zu führen. Hierzu gehören die über die Plattform erzielten Verkäufe und die jeweils verlangten und gezahlten Entgelte durch den Endnutzer.
8.12 Der Nutzer hat die betreffenden Aufzeichnungen und Nachweise mindesten für einen Zeitraum von drei Jahren nach Ablauf eines Kalenderjahres aufzubewahren.
8.13 A38 stehen ein Prüfungs- und Auditrecht zu:
8.13.1 A38 ist berechtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit der für die Berechnung der Plattformvergütung maßgeblichen Angaben, Aufzeichnungen und Abrechnungen des Nutzers zu überprüfen oder durch einen zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichteten Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder sonstigen unabhängigen sachverständigenden Prüfer überprüfen zu lassen.
8.13.2 Die Kosten einer Prüfung trägt Appster. Ergibt die Prüfung jedoch, dass die für den geprüften Zeitraum geschuldete Plattformvergütung um mehr als 5 % zu niedrig abgerechnet oder abgeführt wurde oder dass der Nutzer die Zahlungsabwicklung schuldhaft umgangen oder manipuliert hat, hat der Nutzer dem A38 zusätzlich zu dem festgestellten Fehlbetrag die angemessenen und nachgewiesenen Kosten der Prüfung zu erstatten.
9.1 A38 bemüht sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen Appster während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 09:00 bis 18:00 Uhr MEZ, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von A38) verfügbar zu halten.
9.2 A38 gewährleistet hierbei eine Verfügbarkeit von Appster von 99,5 % im Monatsmittel[TEAL4.1]. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf Basis der monatlichen Gesamtstunden abzüglich geplanter Wartungsfenster.
9.3 Wartungsbedingte Ausfälle oder Einschränkungen teilt A38 dem Nutzer rechtzeitig, in der Regel mindestens 48 Stunden im Voraus, mit. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
9.4 Es kann daneben zu unvorhersehbaren Ausfällen kommen, z.B. durch Netzwerkausfälle, nicht kontrollierbare technische Störungen, Störungen bei Drittdienstleistern, etc. Solche Ausfälle werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nach Ziffer 8.2 nicht berücksichtigt.
9.5 A38 wird in allen Fällen von Ziffer 9 die Verfügbarkeit so schnell wie möglich wiederherstellen.
10.1 Der Vertragsabschluss wird ausschließlich online über die Website appster.eu abgebildet.
10.2 Um die vereinbarten Leistungen nutzen zu können, muss der Nutzer einen Account anlegen. Hierfür ist mindestens eine E-Mail-Adresse anzugeben, die über eine entsprechende Routine systemseitig verifiziert wird. Die Authentifizierung des Nutzers erfolgt sodann nicht passwortbasiert, sondern jeweils mit einem vom Nutzer auf seinen Endgeräten zu speichernden Passkey. Gewisse Leistungen erfordern zudem die Angabe weiterer Nutzerinformationen, wie den Namen des Nutzers, seine Anschrift oder weitere Informationen, ggf. sogar die Vorlage von Ausweisdokumenten[TEAL5.1]. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Registrierungsprozesses durch den Nutzer kommt der Vertrag über die Nutzung von Appster zustande.
10.3 Die Laufzeit des Vertrags beträgt einen (1) Monat. Sie verlängert sich jeweils um den gleichen Zeitraum, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 7 Tagen zum Ablauf eines jeweiligen Monats gekündigt wird.
10.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für A38 insbesondere gegeben, wenn:
10.4.1 der Nutzer die ihm obliegenden Pflichten gemäß diesen Terms of Service erheblich verletzt und den Verstoß nicht binnen zehn (10) Tage nach Hinweis durch A38 einstellt;
10.4.2 der Nutzer mit der Zahlung der Vergütung mehr als zwei (2) aufeinanderfolgenden Monaten ab Fälligkeit in Verzug ist;
10.4.3 der Nutzer sich insgesamt mit einer Zahlung in Verzug befindet, die der Vergütung für zwei (2) Monate entspricht;
10.4.4 es A38 trotz zumutbarer Anstrengungen im kommerziell vernünftigen Rahmen in den Fällen der Ziff. 12.2 nicht binnen angemessener Frist gelingt, die Rechtsverletzung zu beheben oder dem Nutzer ein entsprechendes Nutzungsrecht zu verschaffen;
10.5 Die Kündigung des Vertrages erfolgt entweder direkt über das Benutzerkonto des Nutzers oder durch Ausfüllen und Absenden des auf der Website bereitgestellten Kündigungsformulars. Bei Nutzung des Kündigungsformulars ist die Kündigung durch Bestätigung der Schaltfläche „Jetzt kündigen“ zu bestätigen.
10.6 Ab Zugang der Kündigungserklärung erhält der Nutzer für einen Zeitraum von sechs (6) Wochen, mindestens jedoch bis zum Vertragsbeendigungszeitpunkt, die Möglichkeit, die von ihm auf Appster eingestellten Inhalte und Dokumente selbständig auf einen eigenen Datenträger herunterzuladen.
10.7 Nach Ablauf der in Ziffer 10.6 genannten Frist ist A38 berechtigt, die gespeicherten Inhalte und Dokumente des Nutzers zu löschen. A38 wird den Nutzer mindestens zwei (2) Wochen vor der beabsichtigten Löschung in Textform darüber informieren.
10.8 Soweit die in Ziffer 10.6 genannte Frist dem Nutzer nicht genügt, kann der Nutzer bei A38 in Textform (E-Mail genügt) Verlängerungen von jeweils einem (1) Monat beantragen, wobei für jede Verlängerung die vereinbarte anteilige Monatsvergütung fällig wird.
11.1 A38 leistet Gewähr für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit von Appster und deren Aufrechterhaltung während der Vertragslaufzeit.
11.2 A38 gibt keine Gewähr dafür, dass Appster trotz größtmöglicher Sorgfalt frei von sämtlichen Mängeln, Fehlern, Bugs und vorübergehenden Serverausfällen ist.
11.3 Der Nutzer ist verpflichtet, A38 etwaig auftretende Mängel von Appster nach deren Entdeckung unverzüglich in Textform unter Beschreibung der Art und der näheren Umstände des Auftretens des Mangels anzuzeigen und bei der Eingrenzung und Identifikation des Mangels und der Fehlerquelle mitzuwirken.
11.4 Im Fall von Mängeln ist der Nutzer berechtigt, Beseitigung zu verlangen. Erfolgt diese nicht innerhalb einer vom Nutzer gesetzten angemessenen Frist, so ist der Nutzer zu einer angemessenen Minderung der Nutzungsgebühr für die Dauer des Vorliegens des Fehlers berechtigt. Bleibt die Fehlerbeseitigung auch nach einer vom Nutzer gesetzten angemessenen Nachfrist erfolglos, ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
11.5 Etwaige weitere nicht abdingbare gesetzliche Rechte des Nutzers bleiben unberührt.
12.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist A38 verpflichtet, dem Nutzer die Nutzung von Appster gemäß den Bestimmungen dieser Terms of Service und frei von gewerblichen Schutzrechten Dritter zu ermöglichen.
12.2 Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die vertragsgemäße Nutzung von Appster gegen den Nutzer berechtigte Ansprüche erhebt, wird A38 nach eigener Wahl und auf ihre Kosten für verletzende Softwarekomponente von Appster entweder ein Nutzungsrecht erwirken, Appster so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder die verletzende Softwarekomponente von Appster austauschen, sofern dadurch die geschuldete Funktionalität nicht erheblich beeinträchtigt wird. Ist dies A38 nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, kann der Nutzer unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
12.3 Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Nutzer A38 über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich in Textform verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und A38 alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.
12.4 Ansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat, oder soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Nutzers, durch eine von A38 nicht voraussehbare Anwendung oder durch eine Veränderung von Appster durch den Nutzer verursacht wird.
13.1 A38 haftet unbeschränkt:
13.1.1 bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
13.1.2 für die Verletzung von Leben, Leib und/oder Gesundheit;
13.1.3 nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
13.1.4 in sonstigen Fällen, in denen die Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
13.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (wesentliche Vertragspflicht), ist die Haftung von A38 der Höhe nach begrenzt auf den direkten, unmittelbaren und vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
13.3 Die Haftung für die einfach fahrlässige Verletzung von Pflichten, die keine wesentlichen Vertragspflichten im Sinne von Ziffer 13.2 sind, ist für A38 ausgeschlossen, soweit nicht eine Haftung nach 13.1 besteht.
13.4 Die Parteien sind sich einig, dass der bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schaden im Sinne der Ziff. 13.2 den Gesamtbetrag von EUR 100.000,00 nicht übersteigt.
13.5 Eine verschuldensunabhängige Haftung von A38 auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
13.6 Der Nutzer ist allein für die Inhalte der von ihm mittels Appster gespeicherten und veröffentlichten Inhalte verantwortlich. A38 haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer oder Dritten daraus entstehen, dass der Nutzer seinen Pflichten aus Ziffer 5 und Ziffer 6 dieser Terms of Service nicht nachkommt.
13.7 Jede Partei haftet für alle Pflichtverletzungen ihrer Erfüllungsgehilfen sowie sonstiger Dritter, die Pflichtverletzungen in der von ihr beherrschbaren Sphäre begehen, soweit sie nicht nachweist, dass sie die Pflichtverletzungen nicht zu vertreten hat.
13.8 Keine Partei haftet für den Ersatz mittelbarer Schäden und Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Datenverlust oder entgangene Einsparungen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gemäß Ziffer 13.1.
13.9 Jede Partei ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen. Der Nutzer hat insbesondere für eine regelmäßige Datensicherung Sorge zu tragen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit ist die Haftung der anderen Partei für den dadurch entstandenen Mehrschaden ausgeschlossen.
13.10 Soweit die Haftung einer Partei nach diesem Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter.
14.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Partei zugehenden oder bekanntwerdenden Vertraulichen Informationen auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Parteien verwahren und sichern diese Informationen so, dass ein Zugang durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist.
14.2 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Vertrauliche Informationen, die:
14.2.1 dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
14.2.2 bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieser Terms of Service beruht;
14.2.3 aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen, wobei der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei – soweit zulässig und möglich – vorab unterrichten wird.
14.3 Der Nutzer ist verpflichtet, Appster vor unbefugtem Zugriff oder Zugang durch Dritte zu schützen.
14.4 Die Parteien werden nur solchen Mitarbeitern und Beratern Zugang zu Vertraulichen Informationen gewähren, die diese für die Durchführung des Vertrags kennen müssen, und diese entsprechend zur Geheimhaltung verpflichten.
14.5 Verletzt eine der Parteien die Verpflichtungen aus Ziffer 14, schuldet sie der anderen Partei eine Vertragsstrafe in einer Höhe, die im Ermessen der verletzten Partei liegt. Die Höhe der Vertragsstrafe ist gerichtlich überprüfbar.
15.1 Die Parteien werden bei der Durchführung dieses Vertrags alle einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie etwaige weitere anwendbare Datenschutzregelungen (z.B. CCPA/CPRA) beachten.
15.2 Soweit A38 im Rahmen der Erbringung der vertraglichen Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitungsvertrag, „AVV"). Der AVV ist unter (LINK) und wird mit Vertragsschluss verbindlicher Bestandteil der Vertragsbeziehung der Parteien. Im Sinne des AVV gilt der Nutzer als Verantwortlicher und A38 als Auftragsverarbeiter.
15.3 Es gelten die unter (…) abrufbaren Datenschutzhinweise.
15.4 Soweit der Nutzer im Rahmen der Nutzung von Appster personenbezogene Daten verarbeitet, obliegt dem Nutzer die Einhaltung aller anwendbaren datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
16.1 Für Verträge mit Nutzern als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten die besonderen Bestimmungen dieser Ziffer 16. Soweit diese von den übrigen Bestimmungen dieser Terms of Service abweichen, gehen sie diesen vor; im Übrigen gelten die übrigen Bestimmungen unverändert fort.
16.2 Dem Nutzer als Verbraucher steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu. [Widerrufsbelehrung]
16.3 Für Nutzer als Verbraucher finden die gesetzlichen Vorschriften über Verbraucherverträge über digitale Produkte gemäß Buch 2, Abschnitt 3, Titel 2a, Untertitel 1 BGB (§§ 327 ff. BGB) Anwendung.
16.4 Im Falle des Zahlungsverzugs der Vergütung (Ziffer 7) durch den Nutzer als Verbraucher ist A38 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
16.5 Ziffer 18.1 findet bei Nutzern als Verbraucher keine Anwendung. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
17.1 A38 ist berechtigt, Appster weiterzuentwickeln und anzupassen, insbesondere aufgrund veränderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Änderungen, die den vertraglich vereinbarten Funktionsumfang nicht wesentlich einschränken, sind jederzeit zulässig.
17.2 Wesentliche Einschränkungen des vertraglich vereinbarten Funktionsumfangs wird A38 dem Nutzer mindestens sechs (6) Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform (E-Mail genügt) ankündigen. In diesem Fall steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu.
17.3 A38 ist berechtigt, diese Terms of Service mit Wirkung für die Zukunft zu ändern[TEAL6.1]. Vorgenommene Änderungen werden dem Nutzer mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (E-Mail genügt) mitgeteilt. A38 wird den Nutzer in der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Nutzer diesen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform gegenüber A38 widerspricht. Im Falle eines wirksamen Widerspruchs steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderung zu.
18.1 Ansprüche des Nutzers gegen A38 im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis einschließlich etwaiger Ansprüche wegen Mängeln von Appster verjähren innerhalb von einem (1) Jahr ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Nutzers von den anspruchsbegründenden Umständen.
18.2 Ziffer 18.1 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist sowie in sonstigen Fällen, in denen zwingende gesetzliche Verjährungsfristen gelten.
19.1 Der Nutzer darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von A38 auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
19.2 Änderungen und Ergänzungen des zwischen den Parteien auf Grundlage dieser Terms of Service geschlossenen Vertrages bedürfen der Textform[TEAL7.1]. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
19.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
19.4 Erfüllungsort ist der Sitz von A38. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen München.
19.5 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien werden die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in rechtlicher, wirtschaftlicher und tatsächlicher Hinsicht möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige planwidrige Regelungslücken.